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Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht

Scheer & Höllwarth • selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

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Meldestelle für Nebenwirkungen

Uns wurde von vielen Ärzten bekannt gegeben, dass die Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der COVID Impfung nicht als mögliche Nebenwirkung durch einige Spitäler und manche Ärzte gemeldet werden. Jetzt ist es nicht Aufgabe des Arztes zu beurteilen, ob die als Nebenwirkung auftretenden Beschwerden auf Kausalität zu prüfen. Es ist die Aufgabe des Arztes mögliche Nebenwirkungen bekannt zu geben. Die Schlussfolgerung obliegt dann den Experten der Meldestelle.

Es gibt immer mehr Meldungen, dass es Thrombosen unterschiedlicher Art, Schlaganfälle, Fälle von Myocarditis, Lähmungserscheinungen, Taubheit der Finger oder anderer Körperteile etc.

Ungeachtet, ob der eigene Arzt gewillt ist, sollten die Nebenwirkungen gemeldet werden.

Unter dem Link www.basg.gv.at/marktbeobachtung/meldewesen/nebenwirkungsmeldung-human können Sie mit einem (auch online ausfüllbaren) Formular Ihre Nebenwirkung oder jene Ihres Umfeldes melden.

Sie helfen dabei jenes Datenmaterial zu schaffen, das eine realistische Einschätzung der Nebenwirkungen ermöglicht.