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Plattform zur Verhinderung der Impfpflicht

Scheer & Höllwarth • selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

Gemeinsam gegen
die Spaltung der Gesellschaft.

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Unterstützung im Fall der Kündigung wegen Impfstatus

Aktuell werden uns immer mehr Fälle zugetragen, die von Kündigungen der Beschäftigungsverhältnissen berichten. Immer häufiger fordern Arbeitgeber ihr Arbeitnehmer, bei sonstiger Kündigung auf, sich impfen zu lassen.
Angesichts der Tatsache, dass die Impfung Dritte keineswegs davor schützt sich bei Geimpften anzustecken, weshalb
es ja auch die Testpflicht am Arbeitsplatz gibt, gehört eine Impfung nach wie vor zu den Gesundheitsdaten, die ja durch Arbeitgeber in der Regel gar nicht abgefragt werden dürfen.
Möglich ist die Überprüfung, ob jemand nicht infektiös ist. Die Frage nach der Impfung geht aber unserer Ansicht zu weit.

Um so mehr kann die Kündigung wegen der fehlenden Impfung eine Motivkündigung mit einem verpönten Motiv sein.

Sollte Sie eine derartige Kündigung treffen, geben wir Ihnen folgende Tipps:

  1. Jede Art von Kündigung ist eine Kündigung
    Egal ob mündlich oder schriftlich, sobald Sie gekündigt werden beginnen die – sehr kurzen – Fristen zu laufen. Wenn Sie also mündlich gekündigt werden, machen Sie sich einen Aktenvermerk und melden sich umgehendst bei einem Rechtsanwalt um mit diesem die Anfechtung der Kündigung zu besprechen.
  2. Im Anfechtungsverfahren ist es wichtig, was konkret der Grund für die Kündigung war. Sie sollten sich daher alle Beweise und Bescheinigungen aufheben (E-Mails, Rundbriefe, Aufforderung zur Impfung etc.), die belegen können, dass Ihre Kündigung vor allem wegen der Tatsache, dass Sie ungeimpft sind, erfolgt ist.
  3. Schauen Sie, ob es mehrere Personen trifft. Es rundet das Bild ab, wenn bei einer größeren Anzahl von Personen gerade die Ungeimpften gekündigt werden.

Wir können die Anfechtungen aktuell nicht übernehmen. Wir bieten aber ein Service an, wonach Sie, wenn Sie gerade gekündigt wurden (aber bitte wirklich nur jene, die gerade gekündigt wurden) ein E-Mail an kuendigung@keine-impfpflicht.at schicken, in dem Sie folgende Mitteilungen machen:

  • Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift
  • Wer ist der Arbeitgeber?
  • Gibt es einen Betriebsrat?
  • Hat Ihr Unternehmen mehr als 5 Angestellte?
  • Warum haben Sie die Meinung, dass Sie wegen Ihres Impfstatus gekündigt wurden?
  • Wann und wie erfolgte die Kündigung?

Wir leiten diese E-Mail an eine Anwaltskollegin, die eine ausgesprochene Arbeitsrechtsspezialistin ist, weiter, die dann mit Ihnen den Kontakt aufnehmen wird.

WICHTIG – Weder die Entgegennahme Ihres E-Mails, noch die Weiterleitung, noch die Antwort der Kollegin ist bereits eine Mandatsübernahme. Um von unserer Kollegin vertreten zu werden wird diese mit Ihnen einen eigenen Mandatsvertrag abschließen!
Bis zur ausdrücklichen Übernahme des Mandats müssen Sie Ihre Fristen selbständig wahrnehmen!

HIER NOCHMALS DIE KONTAKTMÖGLICHKEIT für Gekündigte:

kuendigung@keine-impfpflicht.at